Johann Theis Steup wurde am 11. Juli 1801 in Zinhain geboren und war Schneidermeister und Herzoglicher Schultheiß zu Erbach, früher in Zinhain. Seit dem 1. September 1822 war er verheiratet mit Elisabethe Marie Schürg, geb. am 29. November 1803, Tochter des verstorbenen Bauers Heinrich Schürg und der Anna Katharine Kempf zu Stangenrod. Nach dem Tod seiner Frau am 12. Juni 1824 verheiratete er sich zum zweitenmal am 12. März 1826 mit Anna Katharina Müller, geb. 2. November 1805, Tochter des Herzoglichen Schultheißen Anton Müller und seiner Ehefrau Anna Marie, geb. Zeiler zu Erbach.

Er wurde durch Dekret vom 29. September 1841 zum Schultheiß der Gemeinde Erbach ernannt und als solcher am 8. Oktober 1841 verpflichtet.
1843 berichtete der Amtmann über ihn, daß er gut qualifiziert und sehr tätig sei, sich auch im Wegebau ausgezeichnet habe.
1844 wird dem Zeugnis noch hinzugefügt, daß er es verstanden habe, obwohl noch jung im Dienste, das Gemeinde-Rechnungswesen in guter Ordnung zu erhalten, im Wegebau fleißig sei und durch die über den Nisterbach zu erbauende Brücke sehr in Anspruch genommen werde.
1845 wird sein Fleiß und seine Tüchtigkeit in gleicher Weise anerkannt und 1847 von ihm besonders hervorgehoben, daß er das Gemeinde-Rechnungswesen in lobenswerter Ordnung erhalten und bedeutende Arbeiten zur Regulierung der Großen Nister habe vornehmen lassen.

Der Abdruck der Bestallungsurkunde als Schultheiß folgt hierunter:

"Des Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Herrn Adolf, souverainen Herzogs zu Nassau pp.

Wir zu Höchstdero Landes-Regierung verordnete Präsident, Direktoren, Geheime-, Geheime-Regierungs-, Regierungs-Räthe und Assessoren beurkunden hierdurch, daß wir den Schneidermeister und Landmann Johann Matthias Steup zu Erbach zum Herzoglichen Schultheißen der Gemeinde Erbach, Amts Marienberg, ernannt haben.
Es wird demselben daher diese Stelle unter der Verbindlichkeit übertragen, die damit verbundenen Geschäfte mit erforderlicher Treue, Fleiß und Eifer nach Maaßgabe der Communalverwaltungs-Ordnung und der hier angefügten Instruktion zu verwalten; wogegen ihm außer den in der Instruktion bestimmten Gebühren eine jährliche Besoldung von Dreißig Gulden aus der Gemeindekasse bewilligt wird.
Zu seiner Legitimation wird ihm darüber gegenwärtiges Ernennungs Dekret ausgefertigt.

Wiesbaden, den 29. September 1841.
(gez.) Möller."

Er starb am 13. Januar 1875 zu Unnau; seine zweite Ehefrau war bereits am 2. Januar 1866 entschlafen.

Zwei aus den Ehen hervorgegangene Söhne waren jung gestorben.

 

 

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