Marie Françoise Steup wird am 6. November 1863 in Surabaya, West-Java, Indonesien geboren als Tochter des Willem Karl Philipp Ferdinand Steup und seiner Ehefrau Henriette Susanne Leonore geb. Dutrieux.

Ihr Vater studierte Bau- und Minenwesen und ging als Ingenieur nach Ost-Indien. Wegen der damaligen langsamen Beförderung in dem Fach gab er den Beruf auf, wurde Kaufmann und beteiligte sich an einem kaufmännischen Unternehmen in Soerabaja mit dem größeren Teil des Vermögens seiner Mutter. Wider Erwarten gedieh das Geschäft nicht und geriet nach eineinhalb Jahren in Verfall. Er trat nun in ein englisches Handelsgeschäft ein, in dem er viele Jahre verblieb in dem Gedanken, einmal Chef (Leiter) des Nebenzweiges in Soerabaja zu werden. Die Leitung wurde ihm aber nicht übertragen, weil das Hauptgeschäft in London bestimmte, daß der Posten nur mit einer Persönlichkeit englischer Herkunft besetzt werden dürfe. Er nahm infolgedessen seinen Abschied und wurde Mitglied einer Dampfschiffahrtsgesellschaft, um zwei Jahre später Makler zu werden, erst in Vereinigung mit einem Herrn Grooß, nachher mit einem Herrn Gyselmann in Batavia.

Marie Françoise heiratet 1884 Lodewijk Willem Christiaan van den Berg besser bekannt als L.W.C. van den Berg, der am 19. Oktober 1845 in Haarlem geboren wurde, als Sohn der Eheleute Simon van den Berg und Sophie Charlotte geb. Immerzeel. Kinder waren:

  1. Willem Simon van den Berg, geb. 11. November 1884 in Jakarta, Indonesien,  gest. 3. April 1916 in Amsterdam
  2. Sophie Josefine van den Berg, geb. 12. Oktober 1885 in Jakarta, Indonesien,  gest. in Delft
  3. Lodewijk Marius van den Berg, geb. 30. Oktober 1886 in Jakarta, Indonesien

Nach Abschluss des Gymnasiums (Lycée) studiert Lodewijk Willem van den Berg, an der Universität Leiden "Taal-, Land- und Volkenkunde" und schließt die Studien 1868 mit einer "Summa cum laude" Dissertation über muslimisches Eigentumsrecht ab (De contractu "Do ut des" Jure Mohammedano). Bald darauf ging er nach Indien, wo er mehrere klerikale und gerichtliche Posten innehatte, bis ihm 1878 die prestigeträchtige, neu geschaffene Position des Beamten für die Praxis der "indischen" Sprachen und des Beraters für die östlichen Sprachen und das muslimische Recht übertragen wurde.

Van den Berg setzte seine Erforschung des mohammedanischen Rechts fort und veröffentlichte 1874 De Beginselen [Principles] van het Mohammedaansche Recht, Volgens de Imâm's Aboe Hanifat en Sjâfi'i (Die Grundsätze des mohammedanischen Rechts, nach den Imamen Abu Hanifah und Shafi'i). Eine zweite und dritte Auflage folgten 1878 und 1883. Van den Bergs Interesse an den arabischen Gemeinschaften auf Java veranlasste ihn, ein wichtiges Werk zu diesem Thema zu verfassen.

Sein Buch über Ränge und Titel auf Java und Madura sollte neben anderen Beiträgen ebenfalls erwähnt werden, aber sein Buch, das am häufigsten zum Thema indonesische Hadhrami zitiert wurde, ist Le Hadhramout et les colonies arabes dans l'archipel Indien ("Der Hadhramaut und die arabischen Siedlungen auf dem indischen Archipel")

Mit einem anderen niederländischen Orientalisten, Snouck Hurgronje, vertrat van den Berg oft gegensätzliche Meinungen. Van den Bergs erster Austausch mit Snouck betraf Van den Bergs eigene Veröffentlichung über Imam al-Nawawis Minhâdj at-talibîn (französisch: Le guide des zélés croyants). Snouck betonte, dass die Aufnahme des arabischen Originaltextes überflüssig sei, da es in der gesamten muslimischen Welt hervorragende Kopien gebe. Snouck lobte Van den Berg zwar für den flüssigen französischen Text, stellte aber auch in Frage, ob die verschiedenen Begriffe in den Fiqh-Büchern übersetzt werden sollten, da es sich bei den arabischen Wörtern um wichtige Fachbegriffe handele, "die Säulen" des Wissens und der Weisheit.

Im Juli 1881 schrieb Van den Berg eine Kritik an den Empfehlungen von Holle, die eine strenge Überwachung des Islam in Ostindien forderte. Die Entsendung von Spionen nach Mekka zum Beispiel, so Van den Berg, sei völlig nutzlos, da die meisten in Nusantara lebenden Araber aus dem Hadhramaut stammten. Hadhramis galten in den Augen der Araber in Mekka als Fremde.
Im Jahr 1890 wurde eine staatliche Kommission zur Überarbeitung der kolonialen Gesetzgebung im Bereich des Privatrechts eingerichtet, zu deren Sekretär van den Berg ernannt wurde.

Van den Berg wurde 1876 korrespondierendes Mitglied der Königlich Niederländischen Akademie der Künste und Wissenschaften und trat 1888 zurück.

Er kehrte 1887 in die Niederlande zurück und nahm eine Professur an der "Indischen Instelling" Delft an, einer Hochschule für Kolonialverwaltung. Seine Amtszeit am Institut verlief reibungslos, während er weiterhin publizierte.

In seinem späteren Leben engagierte er sich auch politisch für die Antirevolutionäre Partei und war von 1901 bis 1904 Mitglied des Gemeinderats von Delft und von 1910 bis 1920 Bürgermeister derselben Stadt. Von 1902 bis 1911 war er Mitglied der Staaten von Südholland und von 1911 bis 1923 Mitglied der Ersten Kammer des niederländischen Parlaments.

L.W.C. van den Berg starb im Alter von 81 Jahren am 2. März 1927 in Delft, Südholland, seine Frau Marie Francoise stirbt im Juni 1940 in Delft im Alter von 76 Jahren.

Quelle: Wikipedia


 

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