Im Jahr 1912 berichtete die Kolonialpresse aus Windhuk von einem Aufsehen erregenden Mordprozess gegen zwei deutsche Landstreicher, denen die vollendete bzw. versuchte Ermordung zweier Polizeireiter zur Last gelegt wurde, um in den Besitz hoher Beträge Lohngeld zu gelangen. Abgesehen von diesem Verbrechen ermordeten und vergewaltigten die Täter im Umfeld ihrer Taten eine Herero Großmutter mit ihrer neunjährigen Enkeltochter und zuletzt einen farbigen Hütejungen. Die Urteile lauteten auf Tod durch den Strang und wurden im Gefängnishof zu Windhuk vollstreckt. Mehrere Polizeibeamte, deren Identität niemals enthüllt werden durfte (wegen Datenschutz nach heutiger Rechtsauffassung), fanden sich bereit, Fidel Anton Falk und Bruno Max Sommer vom Leben in den Tod zu befördern, weil die Justizbehörden nirgendwo einen Henker in der Kolonie auftreiben konnten.

Vor dem Bezirksgericht Windhuk fand im Juni 1912 die Verhandlung gegen die Mörder des Polizei-Sergeanten Strunck statt, wobei es sich um zwei Landstreicher handelte, Fidel Anton Falk sowie Bruno Max Sommer. Den Vorsitz führte Landrichter Matheus, und als Beisitzer wurden bestellt Paul Stormer sowie die Herren Tünschel und Rudolph. Bezirksamtmann Todt vertrat die Staatsanwaltschaft und Anklage. Rechtsanwalt Dr. Stark erschien als Offizialverteidiger Falks, während Sommer von Rechtsanwalt Dr. Max Fritzsche verteidigt werden sollte. Es mussten zahlreiche Zeugen befragt werden und der Zuschauerraum füllte sich bis auf den letzten Platz. Die Anklage lautete auf vollendeten und versuchten Mord in Tateinheit mit vollendetem und versuchtem schweren Raub sowie auf gemeinschaftliche schwere Einbruchdiebstähle und einzeln verübte Einbruchdiebstähle.

Der Journalist Golf Dornseif hat diesen ausführlichen Bericht über die damaligen Ereignisse verfasst.

 

 

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