Nachdem durch Urtheil vom heutigen auf die erfolgte Güterabtrennung über das Vermögen des Daniel Weinbrenner und dessen Ehefrau Marie, geb. Steup, zu Bach der Concursproceß erkannt und auf das Rechtsmittel der Berufung Verzicht geleistet worden ist, so werden alle Diejenigen, welche dingliche oder persönliche Ansprache zu haben glauben, aufgefordert, solche
Freitag den 11. Januar d. J.,
Morgens 9 Uhr,
bei Vermeidung des von Rechtswegen eintretenden Ausschlusses von der vorhandenen Concursmasse dahier zu liquidieren.
Marienberg, den 30. November 1838 Herzogl. Nass. Amt. Langedorff