1834 wird in den Amtsblättern der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf1) folgender Steckbrief veröffentlicht:

 

Steckbrief gegen den Trainsoldat 2) Johann Anton Steup aus Nisterberg.

Der unten näher bezeichnete Trainsoldat Johann Anton Steup aus Nisterberg, Kreis Altenkirchen, ist am 6. Oktober d. J. von dem Pferdedepot Nr. 3  der Königl. 8ten Artillerie-Brigade aus dem Kantonnement Andernach entwichen.

Es werden demnach sämtliche Ortsbehörden unseres Verwaltungsbezirks hiermit aufgefordert, die auswärtigen aber ersucht, auf denselben ein wachsames Augenmerk zu richten, ihn im Betretungsfalle arretieren und unter sicherer Bedeckung an die Königl. 8ten Artillerie-Brigade in Koblenz abliefern zu lassen.

Düsseldorf, den 23. Oktober 1834

Signalement.

Alter 21 Jahre 5 1/2 Monate; Größe 5 Fuß 4 Zoll [1,62 m]; Haare hellblond; Augen blau; Augenbrauen weiß; Mund breit; Nase groß, spitz; Zähne gesund; Kinn spitz; Gesicht länglich, schmal; Gesichtsfarbe gesund; Stirne schmal.

Besondere Kennzeichen: geht etwas vorwärts gebückt und der rechte Schulterknochen ist etwas hervorstehend.

Bekleidung: ein blau leinener Kittel, alte dunkelbraune Tuchhosen, eine braune Mütze mit Schirm, ein Halstuch, weiße wollene Strümpfe und Schuhe zum zuschnüren.

 

Im Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Koblenz3) für das Jahr 1834 wird eine Namenskorrektur veröffentlicht. Johann Anton scheint sich schon seit einem Jahr erfolgreich vor dem Militärdienst zu verstecken.

Bekanntmachungen anderer Behörden

Auf den Antrag der Königlichen Regierung hierselbst werden folgende Militairpflichtige

I. des Kreises Altenkirchen

1) Johann Anton Steup aus Nisterberg, geboren den 18ten März 1813, in Nro. 72 des vorjährigen Amtsblattes irrig Johann Andreas Steup bezeichnet,

...

...

welche weder in dem bestimmten Aushebungstermine erschienen sind, noch später auf  die durch das Amtsblatt

Nro. 64 vom 15ten Dezember 1832,

Nro. 25 vom 16ten April 1833, und

Nro. 72 vom 10ten Dezember 1833,

wiederholt an sie gegangenen öffentlichen Vorladung binnen der festgesetzten dreimonatlichen Frist sich gestellt haben, und  deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch abermal öffentlich aufgefordert, ungesäumt zurückzukehren. Es ist zugleich zu ihrer Verantwortung Termin auf

Mittwoch, den 17. September, Vormittags 9 Uhr,

in dem Gerichtslocale des unterzeichneten Collegiums vor dem dazu ernannten Deputierten, Herrn Landgerichtsassessor Linz anberaumt worden.

Sollten die Vorgenannten in diesem Termine nicht erscheinen, oder sich zum wenigsten nicht schriftlich melden, so wird angenommen werden, das sie sich entfernt, um sich dem Militärdienste zu entziehen, und soll alsdann nach dem Antrag der Königlichen Regierung auf Confiscation ihres ganzen jetzigen, oder ihnen etwa noch anfallenden Vermögens erkannt werden.

Coblenz, den 27. Juni 1834

Königlicher Justiz-Senat, Wurzer

 

Oft waren die Gesuchten auch ausgewandert, ohne sich bei Behörden abzumelden. In diesem Fall ist eine Auswanderung nicht bekannt.

 

 

Quellen:

 

 

 

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