Johann Henrich Steup war Bauer zu Illfurth, Schultheiß des Kirchspiels Marienberg und Kirchspiels-Heimberger, auch Kirchenältester, getauft Sonntag 5. Trinit 1698, verh. seit 3. Mai 1725 mit Anna Elisabeth Greb, Tochter des Bauers, Gerichtsschöffen und Kirchenältesten Johannes Greb und seiner Ehefrau Eva, geb. Denker zu Langenbach, mit der er 6 Söhne und 2 Töchter hatte. Davon starben 6 in jungen Jahren. Er starb am 1. Dezember 1741 in Illfurth, seine Ehefrau entschlief am 8. April 1759 ebendaselbst.

Er folgte seinem Vater im Schultheißenamt, das er vorerst kommissarisch verwaltete. 1723 wurde ihm die Führung dieses Amtes endgültig übertragen. Die Bestallungsurkunde lautet folgendermaßen:

„Bestallung zum Schultheiß.

Betr. Johann Henrich Steupen, Supplicant.

Nachdem Wir dem Supplicanten aus denen von unserer Vormundschaftlichen Regierung zu Dietz angeführten Ursachen die Schultheißen Bedienung im Kirchspiel Marienberg Ambts Beilstein gnädigst conferiert, die Helffte des riickstands an der Schultheißen Besoldung, so sein Vatter seel. gehabt a Vier Malter Korn, zwölf Malter Haffer und acht gülden an geld und zwar de anno 1716 an bis hierhin in Gnaden zugestanden haben. Alß befehlen Wir unser Vormundschaftlichen Regierung zu Dietz gnädigst, Verfügung zu thun, daß derselbe dem Kirchspiel als Schultheiß vorgestellet und ihme die Besoldung jährlich nebst der Helffte des rückstands de anno 1716 gegen Quittung verabfolget und gehörig berechnet werde.

Caßell, den 28. Dezember 1723

(gez.) Arnhold."

Neben seinen Dienstgeschäften betätigte er sich auch eifrig in der Landwirtschaft und bewirtschaftete 40 Morgen eigenes Land mit einem Viehbestande von 1 Pferd, 2 Zugochsen, 7 Kühen, 2 Rindern (Kälbern) und 1 Schwein. Hierbei wurde er von seinen Angehörigen und einem Knecht und einer Magd unterstützt. Von Abgaben und Steuern war er befreit. Die Angaben sind einer Steuerliste vom Jahre 1741 entnommen.

War ein kluger, besonnener und tatkräftiger Mann, der sich im Dienst der Verwaltung (Herrschaft) verdient gemacht und wiederholt Beweise seiner Leistungsfähigkeit erbracht hatte.

 

Das Original der für ihn als Schultheiß erlassenen Dienstinstruktion vom 6. Juli 1724 befindet sich im Staatsarchiv zu Wiesbaden und hat folgenden Wortlaut:

„Nachdem Seiner tit. des Herrn Landgrafen zu Hessen Cassell unsers gnädigen Fürsten und Herrns pp. Johann Henrich Steup zu einem Schultheißen in dem Kirchspiel Marienberg gnädigst bestellet und angenommen haben, so hat derselbe bey dieser Schultheißen-Bedienung folgendes zu beobachten, worüber er auch pflicht geleistet und zwar:

1. Daß Er in allen seinen Ambts-Verrichtungen gnädiger Herrschaft treu und holdt sein will, dero Schaden, nach äußerstem Vermögen warne, dagegen aber in allen denen Dingen, worauß gnädigster Herrschaft mit recht nutzen zu hoffen stehet, allen Fleiß und Sorgfalt, umb solches zu bewerkstelligen, anwenden soll und will, und wo Er fünde, daß gegen das Herrschaftl. Hohe interesse hierunter was vorgenommen werden wolte, ein solches sogleich gehörigen Orts anzeigen, Er selbst aber in solchen gegen die Hohe Herrschaft und dero interesse angehende Sachen nicht mit rath, viel weniger mit dar That sein solle und wolle.

2. - 8. pp.

9. Wofern unter den Unterthanen, worunter auch der Grund (bestehend aus den Gemeinden Erbach, Hardt, Unnau, Stangenrod und Zinhain), als über welchen der Heimberger zu Unnau dißfalß bestellet worden, Streitigkeiten entstünden, so hat er solche durch gute oder Vergleich suchen außeinander zu setzen und die Sachen so von geringer Wichtigkeit sind und nicht über 10 Kreuzer antreffen „vielthunlich" zu entscheiden, contráete und Kaufbriefe und dergl. wie bishero gewönlich gewesen aufzurichten oder zu con-firmieren, und hierunter treulich zu verfahren.

10. Besonders dahin zu sehen, daß die Ruige puncte so jährlich bei dem Rügengericht vorgelesen und verordnet werden von denen Unterthanen fleißig bewirket, die Verbrecher Daten richtig notiret und nebst den järl. ihm angezeigten neben Freveln zur rüge gebracht und damit niemand verschont werde.

11. pp.

Uhrkundlich Dietz 6. Juli 1724".

Er bediente sich 1740 eines Siegels mit zwei nebeneinanderliegenden Eichenzweigen, die oben, wo sie sich berührten, eine siebenteilige Krone trugen, während unten in der Kreuzung die Buchstaben S T. eingefügt waren. Was im mittleren Felde geführt wurde, war verwischt und nicht mehr zu erkennen.

Abdrücke des Siegels sind auf den von ihm dem Amtmann von der Mühlen zu Beilstein erstatteten Berichten vom 20. Oktober 1740 und vom 9. Dezember 1740, betreffend: Anwendung des alten Hachenburgischen Maßes, angebracht. Die Urkunden werden im Staatsarchiv zu Wiesbaden aufbewahrt.

In derselben Angelegenheit war er bereits unterm 12. August 1739 von dem Amtmann v. d. Mühlen vernommen worden. Er sagte damals aus:

„Die Gemeinde Illfurth gebe zu dem Ritzhäuser Gült-quanto 30 Mesten Haber und hätten zu deren Messung eine besondere Meste, womit sie die Gülthaber jederzeit gemessen und das Ambt Dridorf damit zufrieden gewesen: welche er Kirchspiels-Heimberger vor eine alt Hachenburger Meste (maßen die neue Hachenburger größer seye) halte. Die Früchte müsse das Ambt Dridorf selbsten ablangen lassen."

 

 

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