Nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon wurde 1815 auf dem Wiener Kongreß die europäische Ordnung neu festgelegt, die Souveränität der 35 deutschen Kleinstaaten wurde wieder hergestellt. Nur wenige dieser Staaten verfügten über eine eigene Universität, zum Studium mußte man vielfach ins "Ausland" gehen.
Auch das noch junge Herzogtum Nassau hatte keine Universität. Wollte ein nassauischer Gymnasialabsolvent nicht landesverräterisch im Ausland studieren, blieb ihm für sein Studium im Herzogtum Nassau nur die "Hohe Schule" von Herborn. Diese besaß jedoch kein Promotionsrecht.
Um nassauischen Studenten jedoch ein vollwertiges "inländisches" Studium zu ermöglichen, schloß Herzog Wilhelm von Nassau am 28. Oktober 1817 einen Staatsvertrag mit dem Königreich Hannover, wonach die Königlich Hannoversche Georg-August-Universität zu Göttingen zur Nassauischen Landesuniversität wurde. Landesvater Herzog Wilhelm ging es insbesondere darum, in der neuen "landeseigenen" Universität seine zukünftigen Landesbeamten ausbilden zu lassen. Als Anreiz zur Aufnahme des Studiums im doch immerhin über 300 Kilometer entfernten Göttingen gewährte Herzog Wilhelm seinen Studenten Stipendien in Form eines "Freitisches", d.h. der kostenlosen Verköstigung. Die Stipendiaten konnten also bei einem Göttinger Wirt, mit dem die herzogliche Regierung einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hatte, umsonst essen. Blieb ein Nassauer Student dem Freitisch fern, fand sich schnell ein fremder, unbefugter, der sich als Nassauer ausgab und das Mahl einnahm. Auf diese Weise entstanden hier die studentischen Ausdrücke "nassauern" und "Nassauer". Diese Scheltwörter sind also lediglich auf die ungebetenen Gäste zu beziehen, die auf Kosten und anstelle anderer - der Nassauer - gegessen und getrunken haben.

Das "Herzogtum Nassau", nicht zu verwechseln mit dem späteren "Hessen-Nassau" war einer der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes. Das Land bestand nur 60 Jahre lang, von 1806 bis 1866. Es lag auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz, seine Hauptstadt war bis 1816 Weilburg, danach Wiesbaden. Das Gebiet des Herzogtums war im Wesentlichen deckungsgleich mit den Mittelgebirgen Taunus und Westerwald. Die südliche und westliche Grenze bildeten Main und Rhein, den Norden des Landes durchfloss die Lahn. Nachbar im Osten und Süden war das Großherzogtum Hessen, im Osten weiter die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Stadt Frankfurt, im Westen lag die zu Preußen gehörende Rheinprovinz mit ihrer östlichen Exklave, dem Kreis Wetzlar.
Nachdem das Herzogtum Nassau im Jahre 1867 durch Preußen annektiert wurde entstand auch der Oberwesterwaldkreis, der seinen Sitz zunächst in Bad Marienberg hatte. Im Zuge der Gebietsreform von 1932 wurde der benachbarte Kreis Westerburg in den Oberwesterwaldkreis integriert, der nun seinen Sitz in Westerburg nahm. Der Oberwesterwaldkreis grenzte im Norden an den Landkreis Altenkirchen und an den nordrhein-westfälischen Kreis Siegen, im Osten an den Dillkreis, im Süden an den Oberlahnkreis, den Kreis Limburg und den Unterlahnkreis sowie im Westen an den Unterwesterwaldkreis.
Dieser vergrößerte Oberwesterwaldkreis bestand bis zum Jahr 1974, als er mit dem Unterwesterwaldkreis zum Westerwaldkreis fusionierte.
Nach dem Tode Herzog Wilhelms im Jahr 1839 bezahlte dessen Sohn und Nachfolger, Herzog Adolph von Nassau, seinen Studenten in Göttingen weiterhin den Freitisch. Als sich bei der 48er Revolution einige nassauische Studenten nicht gerade nassauisch-loyal verhalten hatten und die Zahl der in Göttingen studierenden Nassauer ohnehin geschmolzen war, da bis dahin bereits manche Studenten die akademische Freiheit der landesherrlichen Aufsicht vorgezogen hatten, wurde der aus dem Jahr 1817 stammende Staatsvertrag im September 1848 aufgehoben. Den Studierenden aus Nassau wurde dann auch bald "von oben" die freie Wahl beim Besuch einer höheren Lehranstalt in Deutschland gelassen. Trotzdem studierten in den Folgejahren immer wieder Nassauer in Göttingen, zumal an der Uni Göttingen noch bis nach 1890 Freitische gewährt wurden.

Der Nassauer Zentralstudienfond wurde durch das Nassauische Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29. März 1817 gegründet. (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nr. 5, Seite 47) und überlebte den "deutsch-deutschen Krieg" von 1866 und die Annektion des Herzogtums durch Preußen. Er "lebte" in Preußen und der Provinz Hessen - Nassau weiter, überstand auch nach 1945 die Aufteilung des "Nassauer Ländchens" an Hessen und Rheinland-Pfalz und ist heute noch eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die vom Land Hessen verwaltet wird. Der Nassauische Zentralstudienfonds als öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtsperson hat seine Grundlage nach wie vor im Nassauischen Schuledikt von 1817. Aus dem hessischen Landeshaushalt erhält der NFZ zur Finanzierung seiner Stiftungsaufgaben keine Mittel. Er muß alle Kosten selbst erwirtschaften.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau geboren sein, d.h. ein Gebiet, das die (heutigen) Kreise Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Limburg-Weilburg, Hochtaunus und Lahn-Dill sowie die Stadt Wiesbaden, den Westen Frankfurts a.M. sowie Teile des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises umfasst. Nur Studierende, die in diesem Bereich geboren sind, erfüllen ein Hauptkriterium für ein mögliches Stipendium, sie sind 'nassauische Landeskinder'.
Außerdem müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller als ordentlich Studierende an einer Universität, Hochschule, Fach- oder Kunsthochschule  immatrikuliert sein.
Möchte nun ein Student ein Stipendium erhalten, kann er beim Regierungspräsidium in Darmstadt ein Antragsformular anfordern. Die Bewilligung und Auszahlung der Stipendien erfolgt auf Grund besonderer Bedingungen, die allerdings nicht sehr hoch angesiedelt sind. Eine Voraussetzung ist, daß der beantragende Student im Gebiet des Herzogtums Nassau geboren wurde und in Deutschland studieren möchte. Verlangt wird ein Abitur - Notendurchschnitt von 2,7 und eine gewisse Bedürftigkeit. Bedürftig ist jeder, der Bafög bekommt. Aber auch, wer keine Zahlungen aus dem Bafög erhält, kann zu einem Stipendium gelangen, wenn das Einkommen der Eltern unter einem bestimmten Höchstsatz liegt.

 

Link zum Zentralstudienfonds

 

 

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